Lieferdienst - AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber (Kunde) erteilt mit seiner Bestellung einen Auftrag für die Belieferung von Backwaren an die Firma „Happy Day-Lieferdienst".

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Zustellung von Backwaren und anderen Waren, die vom „Happy Day-Lieferdienst" vertrieben werden.
  2. Der „Happy Day-Lieferdienst" verpflichtet sich, die Backwaren und sonstige Waren in einwandfreien Zustand zu liefern. Sollte eine Anlieferung durch Fremdeinflüsse (z.B. Wetter, Verkehrslage) nicht rechtzeitig oder gar nicht möglich sein, wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Eine Liefergarantie für einen speziellen Zeitpunkt besteht nicht.
  3. Beanstandungen sind dem „Happy Day-Lieferdienst" unverzüglich mitzuteilen. Bei einer berechtigten Beanstandung kann der Käufer eine Ersatzlieferung oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung der Backwaren und sonstige Ware durch den Kunden verursacht werden. Der „Happy Day-Lieferdienst" übernimmt keinerlei Haftung bei gesundheitlicher Unverträglichkeit der gelieferten Produkte.
  4. Sämtliche Preise sind Bruttopreise. Für die Anlieferung wird eine geringe Liefergebühr berechnet, die gesondert mit der monatlichen Abrechnung ausgewiesen wird. Der „Happy Day-Lieferdienst" beliefert seine Kunden bis zu 14 Tagen im Voraus. Daher werden die Zahlungen der Backwaren direkt nach Rechnungsstellung fällig. Die Kunden die dem „Happy Day-Lieferdienst" ein SEPA Mandat zur Abbuchung des Rechnungsbetrages erteilt haben, erklären sich einverstanden, dass der Rechnungsbetrag einen Tag nach Rechnungsstellung abgebucht werden kann. Ist ein Kunde damit nicht einverstanden, so hat er dies dem „Happy Day-Lieferdienst" mitzuteilen.
  5. Bei Nichterfüllung des Bankeinzugs oder Rückbelastung werden die banküblichen Gebühren fällig und der Käufer ist verpflichtet den Betrag zuzüglich der Gebühren innerhalb von 5 Werktagen zu überweisen.
  6. Die Gefahr des Verlustes oder Beschädigung der Waren, geht mit Auslieferung an den Käufer über.
  7. Der „Happy Day-Lieferdienst" kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben getätigt hat, welche die Zahlungspflicht gefährden.
  8. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
Zuletzt aktualisiert: 01.04.2014